Breitbandausbau im Landkreis Wittmund

Status Quo: Breitbandausbau im Landkreis Wittmund steht vor der Realisierung
(Stand: September 2017)

Die Bedeutung einer flächendeckenden Breitbandversorgung gerade auch im ländlichen Raum, und dazu zählt der Landkreis Wittmund zweifelsohne, steht außer Zweifel. Die Verfügbarkeit entsprechender Anschlussmöglichkeiten für Firmen und Privatleute ist ein wichtiger Standort- und Ansiedlungsfaktor. Denn das Internet erschließt neue Märkte und Angebote und verbindet auf einfache Weise mit Menschen und Firmen im Rest der Welt – wo immer das auch ist. Und es sorgt, so die Hoffnung, für wirtschaft­liches Wachstum sowie für neue Arbeitsplätze auch fernab der großen wirtschaftlichen Zentren.
Für Verbraucher bedeutet Breitband mehr Komfort daheim, eine größere Vielfalt und eine höhere Qualität der Inhalte. Es trägt aber auch zu gleichwertigen Lebensverhältnissen – nicht zuletzt im Bildungsbereich – im Vergleich zu städtischen Ballungsgebieten bei.
Anhand des Landkreises Wittmund werde ich Ihnen kurz darstellen, wie herausfordernd die Aufgabe war und ist, den Breitbandausbau zu organisieren. Warum bestehen die erheblichen Versorgungslücken im ländlichen Raum? Dass es diese sogenannten „weißen Flecken“ so zahlreich gibt, hat nicht in erster Linie technische, sondern vor allem wirtschaftliche Ursachen. Als Endnutzer haben Sie einen Anspruch auf Anschluss an ein öffentliches Telekommunikationsnetz und auf einen Zugang zu öffentlich zugänglichen Telefondiensten. Einen Anspruch auf Breitbandversorgung gibt es aber nicht. Damit ist kein Anbieter verpflichtet, Endkunden mit einem breitbandigen Internetanschluss zu versorgen.
Der Breitbandausbau unterliegt somit den Kräften des Marktes. Er ist wettbewerbsrechtlich geschützt und öffentlichen Förderungen nur eingeschränkt zugänglich. Im ländlichen Raum ist der Markt aber für die Anbieter kraftlos. Denn die Versorgung einer großen Fläche lässt vergleichsweise hohe Netzkosten entstehen, denen bei geringer Besiedlungsdichte kein ausreichend hohes Kundenpotenzial gegenübersteht. Die zu erstellende Leitungslänge je potenziellem Nachfrager ist auf dem Land um ein Vielfaches höher als in der Stadt. Höhere Preise sind in den ländlichen Räumen gegenüber dem Endkunden nicht durchsetzbar. Mit nur 87 Einwohnern pro km² und stark zersiedelten Bereichen stellt das auch für den Landkreis Wittmund eine große wirtschaftliche Hürde dar.
Die vom Bund und Land bereitgestellten Fördermittel (bundesweit rd. 4 Mrd. €/Nds. rd. 100 Mio. €) reichen für einen flächendeckenden Breitbandausbau bei Weitem nicht aus (siehe dazu auch: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Publikationen/Studien/kostenstudie-zum-breitbandausbau.pdf?__blob=publicationFile&v=3 ).
Die Fördermittel sind unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einzusetzen. Die Kommunen müssen eigene Mittel bereitstellen.
Für die Kommunen ist der Breitbandausbau eine teure freiwillige Leistung. Mittel, die in den Ausbau eingesetzt werden, fehlen dann für andere wichtige freiwillige kommunale Aufgaben, insbesondere für die bauliche Infrastruktur. Insofern haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir Kommunen nur einen Breitbandausbau mit Augenmaß realisieren (finanzieren) können.
Seit über 10 Jahren engagieren sich Gemeinden und Landkreis beim Breitbandausbau. Damals galten Haushalte mit weniger als 2 Mbit/s (Megabit pro Sekunde) als unterversorgt. Über 7.000 Häuser konnten 2010 mit öffentlichen Mitteln aus dem Konjunkturpaket und aus den kommunalen Haushalten mit schnellem Breitband erschlossen werden.
Nicht jedes Gebiet im Landkreis Wittmund darf nach den aktuellen Förderprogrammen für den Breitbandausbau mit öffentlichen Geldern (Beihilfen) unterstützt werden. Der Ausbau von Breitbandnetzen unterliegt zum Schutz der Telekommunikationsunternehmen strengen wettbewerbs- und beihilferechtlichen Regularien. Ein öffentlich geförderter Ausbau ist nur in Gebieten zulässig,
die innerhalb der nächsten 3 Jahre nicht durch ein Telekommunikationsunternehmen mit mehr als 30 Mbit/s versorgt werden,
die geringere Bandbreiten als 30 Mbit/s aufweisen und
die sich nicht im Nahbereich eines Hauptverteilers (Ortsvermittlungsstelle) befinden.
Darüber hinaus müssen die Kommunen ihre Aufträge in einem öffentlichen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahl­verfahren vergeben.
Bereits Ende 2014 – als die Förderprogramme noch gar nicht spruchreif waren – haben sich Gemeinden und Landkreis darauf verständigt, gemeinsam Fördermittel einzuwerben und die entsprechende Kofinanzierung bereitzustellen. Die Federführung des Projektes hat der Landkreis Wittmund übernommen.
Der geplante Breitbandausbau im Landkreis Wittmund liegt unter Berücksichtigung der komplexen Förderbedingungen gut im Zeitplan. Anfang 2016, also kurz nach Freigabe der Förderprogramme, wurde die Adams Consult GmbH & Co. KG aus Wilhelmshaven mit der Breitband-Strukturplanung für den gesamten Landkreis Wittmund beauftragt. Die Adams Consult ist ein Fachbüro für Planung und Dokumentation von Breitbandnetzen. Für die Beratungsleistung konnte der Kreis Fördermittel beim Bundesverkehrsministerium einwerben.
Es mussten jeweils zwei Markterkundungs- und Interessenbekundungsverfahren auf den Weg gebracht werden, um die Ausbauabsichten der TK-Unternehmen zu sondieren. Nach Auswertung der Ergebnisse wurde in enger Abstimmung mit den Gemeinden und aller politischen Gremien 53 Ausbaugebiete, darunter 4 Gewerbegebiete, festgelegt, die den Förderbedingungen entsprachen.
Bevor aber der Landkreis die Zuschüsse bei Bund und Land beantragen konnte, musste er festlegen, mit welcher Ausbauvariante die Gebiete erschlossen werden sollen: Förderfähig sind das Wirtschaftlichkeitslückenmodell (oder Deckungslückenmodell) und das Betreibermodell.
Beim Deckungslückenmodell baut das TK-Unternehmen die Breitbandinfrastruktur aus und übernimmt auch den Betrieb. Das Unternehmen erhält hierfür einen öffentlichen Zuschuss entsprechend der Wirtschaftlichkeitslücke, um ein Gebiet wirtschaftlich (kostendeckend) ausbauen und betreiben zu können. Das unternehmerische Risiko verbleibt insgesamt beim TK-Unternehmen.
Beim Betreibermodell bauen Landkreis und Gemeinden selber aus, bleiben so Eigentümer des passiven Netzes und verpachten es an einen Betreiber für die aktive Nutzung. Der Grundgedanke ist dabei, dass durch die Pacht die öffentlichen Netzinvestitionen über einen sehr langen Zeitraum (erfahrungsgemäß länger als 20 Jahre) refinanziert werden könnten. Für den Eigenausbau müssten Gemeinden und Kreis eine Gesellschaft gründen. Das unternehmerische Risiko liegt bei diesem Modell auch bei den Kommunen.
Entscheidendes Kriterium für die Auswahl eines der beiden Fördermodelle ist dessen Wirtschaftlichkeit.
Die Zahlen der vergleichenden Wirtschaftlichkeitsberechnung sprachen für das Deckungslückenmodell. Das Planungsbüro hat die Zahlen erhoben und die Modelle vorgerechnet. Nach dem Betreibermodell (Landkreis baut aus und verpachtet das Netz an einen Betreiber) läge die Investition im Kreisgebiet deutlich höher. Es müssen mehr öffentliche Gelder, insbesondere höhere kommunale Eigenmittel investiert werden. Die Kommunen hätten darüber hinaus ein größeres Betriebsrisiko (Instandhaltung des Netzes, Verwaltungsstrukturen, technischer Fortschritt etc.) zu tragen. Zudem kämen laut Berechnungen von Adams Consult nicht förderfähige Zusatzkosten hinzu, die sich aus der Bauphase und einer 20jährigen Betriebsphase für die einzurichtende Kreis-Gesellschaft ergeben würden. Die Kommunen würden zwar auch Einnahmen aus der Verpachtung des errichteten Netzes erzielen, diese sind aber so gering, dass sie die Investitionen nicht erträglich finanzieren könnten. Das Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist dagegen deutlich rentabler und würde bei der Realisierung wesentlich weniger Vorbereitungszeit in Anspruch nehmen.
Ende Oktober letzten Jahres hat der Landkreis Wittmund, der mit seinen Kommunen für den Breitbandausbau Kooperationsvereinbarungen geschlossen hat, 3 Förderanträge eingereicht, um das Optimum an Fördergelder einzuwerben. Ein Antrag wurde beim Bund und 2 Anträge beim Land vorgelegt. Der Landkreis fungiert in dieser Angelegenheit als Antragsteller für alle.
Der Breitbandausbau in den 53 Gebieten soll zusätzlich zu den bereits gut versorgten Kerngebieten im Landkreis Wittmund rund 3500 Haushalte auf dem Lande ans bessere Netz anschließen. Bei den bisher nicht erschlossenen 4 Gewerbegebieten sollen die Glasfaserkabel direkt in die Firmenzentralen gelegt werden, bei Privaten grundsätzlich in die nächstgelegenen Kabelverzweiger (KVz). Außerdem werden auch neue Kabelverzweiger errichtet. Einige Haushalte werden auch direkt ans Glasfasernetz angeschlossen. Die Gebiete sollen, dies ist ein Förderkriterium, grundsätzlich mit einer Datenrate von 50 Mbit/s ausgebaut werden. Von höheren Datenraten im Glasfasernetz werden auch andere Anschlüsse profitieren, die im Nahbereich der geplanten Ausbaugebiete liegen.
Rund 120 Kilometer Glasfaser müssen für die Erschließung der Gebiete neu verlegt werden. Das Netz wird so konzipiert, dass von dort ein weitergehender Ausbau möglich ist. Perspektivisch ist sogar der vollständige Umstieg von Kupfer- auf Glasfaserleitung bis in die Häuser vorstellbar. Rund zehn (10) Millionen Euro muss der ausgewählte TK-Anbieter ins Netz investieren. Davon muss die öffentliche Hand voraussichtlich rd. 6 Mio. Euro für die Deckung der Wirtschaftlich­keits­lücke bereitstellen. Ende März 2017 hat der Bund per vorläufigen Zuwendungsbescheid rd. 3 Mio. Euro zur Finanzierung der Deckungslücke zugesagt. Weitere 2 Mio. Euro hat das Land ankündigt, so dass die Kommunen noch rd. 1 Mio. Euro Eigenmittel auf den Tisch legen müssen. Das Gesamtprojekt muss zunächst vom Landkreis insgesamt vorfinanziert werden, da Bund und Land die Zuschüsse erst nach Bauabschluss auszahlen. Abgeschlossen sein soll der Ausbau Ende 2018, so sehen es die Förderkriterien der Bundes- und Landesprogramme bisher vor. Ein große Herausforderung, da zeitgleich andere Kommunen bundesweit ausbauen wollen.
Der Netzbetreiber, der den Zuschuss letzten Endes erhalten soll, ist im Wege eines offenen, transparenten und diskriminierungsfreien Auswahlverfahren zu bestimmen. Das aufwendige Ausschreibungsverfahren ist von uns Anfang Februar 2017 eingeleitet worden. Die Angebote für die zweiten Angebotsrunde liegen seit Ende Sept. vor. Die Angebote werden z. Zt. von den beauftragen Juristen und Kommunikations-Ingenieuren ausgewertet Wir hoffen, den Zuschlag nach Abstimmung mit Bund und Land in Kürze erteilen zu können, so dass der Breitbandausbau Anfang 2018 beginnen könnte.
Die kreisangehörigen Inseln Langeoog und Spiekeroog sind nicht vom Ausbau betroffen, da sie bereits eine relativ gute Versorgungslage besitzen, die eine Förderung ausschließt. Daher sind sie an den Kosten des Versorgungsausbaus auch nicht beteiligt. Aber auch sie profitieren von einer besseren Breitbandversorgung im ganzen Kreisgebiet.
Leider muss ich auch einräumen, das rd. 1.900 von 25.000 Haushalten im Landkreis Wittmund nicht vom Ausbau profitieren und als weiße Flecken verbleiben. Hier handelt es sich um Einzelhäuser oder kleine Siedlungssplitter im Außenbereich abseits größerer Siedlungen. Die Gebäude können nur mit sehr hohen Ausbaukosten, die sich durch die Einnahmen wirtschaftlich nicht rechnen lassen, erschlossen werden. Hier kann ich mittelfristig nur empfehlen, auf mobile Funknetze und Internet via Satellit zurückzugreifen.
Es gibt aber auch für die letzten weißen Flecken Hoffnung: Brüssel und Berlin haben den flächendeckenden Übergang in die Gigabit-Gesellschaft bis 2025 angekündigt. Der Glasfaserausbau soll weiter in die Fläche forciert werden. Die 5. Generation des Mobilfunks soll eingerichtet und Datenraten von bis zu 10 Gigabit pro Sekunde erreichen. Der Bund * hat jüngst angekündigt, geeignete technische, finanzielle und rechtliche Rahmen inklusive einer wirkungsvollen Förderkulisse zu entwickeln. Es bleibt zunächst abzuwarten, ob den Worten auch Taten folgen. Wir Kommunen werden auf jeden Fall weiter am Ball bleiben.
*https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Digitale-Gesellschaft/Gigabitgesellschaft/gigabitgesellschaft.html

Quelle: Breitbandversorgung